Verkehrsunfälle sind nicht schön. Auch unverschuldet bringen sie das bestehende Leben nicht nur punktuell aus den Fugen, sondern ziehen nicht selten eine Kette von belastenden Folgen nach sich.
Bei der Vertretung von Unfallgeschädigten gibt es viel zu beachten. Zwar brauchen Sie hierbei nicht unbedingt einen Anwalt und gegenüber Laien regulieren Versicherungen den reinen Fahrzeugschadens auch beanstandungsfrei. Differenzierter ist der Fall jedoch bei den fahrzeugbezogenen Sachschäden. Kosten des Sachverständigengutachtens, des Mietfahrzeugs und des Nutzungsausfalls bzw. der Vorhaltekosten und der Regulierungskosten wie Zinskosten und Finanzierungsschaden sind immer wieder Streitpunkte.
Um Sie vor Überraschungen am Unfallort zu bewahren, haben wir für Sie ein Formular entwickelt, das Hinweise für das Verhalten nach einem Unfall enthält. Außerdem ermöglicht es auch die Aufnahme der wichtigsten Informationen nach einem Unfall und schafft so zumindest einen Teil Rechtssicherheit.
Sollten Sie verletzt sein, steht Ihnen auch ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Allerdings ist, wie die Erfahrung zeigt, auch die Geltendmachung von Schmerzensgeld nicht einfach. Auf der Gegenseite sitzen Versicherungen deren Ziel regelmäßig darin besteht, den Unfall möglichst günstig zu regulieren. Das bedeutet für Sie: Die Versicherung wird dazu neigen, möglichst wenig Schmerzensgeld zu zahlen. Die aufgetretenen Verletzungen müssen deshalb möglichst schnell nach einem Unfall von einem Arzt attestiert werden. Mit der anliegenden Entbindungserklärung können wir später die sie behandelnden Ärzte bitten, uns möglichst detailliert ihre Feststellungen mitzuteilen.
Daneben stehen wir Ihnen selbstverständlich auch bei allen weiteren Fragen rund um das Auto, seien es Vertragsangelegenheiten oder Probleme mit dem Führerschein gern zur Verfügung.
Unser Tätigkeitsfeld im Verkehrsrecht umfasst:
Das Referat Verkehrsrecht wird von RA Steffen Tänzer betreut.
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