• "Durch Vertrauen Lösungen finden."

    Steffen Tänzer, Rechtsanwalt

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  • "Zuhören. Verstehen. Handeln."

    Anna Schwarz, Rechtsanwältin

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Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Beschuldigungen von Polizei und Staatsanwaltschaft würde wohl jeder gern vermeiden. Kommt es dennoch dazu, ist besonnenes und richtiges Handeln angesagt.

Jeder Beschuldigte hat das Recht sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidiger seiner Wahl zu bedienen. Die Beiordnung als Pflichtverteidiger erfolgt allerdings nur unter sehr speziellen Voraussetzungen, z. B. wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird, die Hauptverhandlung in erster Instanz vor dem Landgericht stattfindet, der Beschuldigte seit mehr als 3 Monaten in Haft ist oder wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint.

Als Strafverteidiger vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Seit vielen Jahren sind wir auch im Jugendstrafrecht tätig. Daneben verfügen wir auch über eine mittlerweile jahrzehntelange Erfahrung in Ordnungswidrigkeitsverfahren aller Art. Wir sind mit den in Deutschland gängigen Messgeräten und Messpraktiken vertraut und arbeiten bei Bedarf mit anerkannten Spezialisten zusammen.

In diesem Bereich erhalten Sie erste Hinweise zu immer wieder auftretenden Fragen.

Gegen Sie wird ermittelt?

Sie haben als Beschuldigter einen Anhörungsbogen oder Termin zur polizeilichen Vernehmung bekommen und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen?

Für eine ordnungsgemäße Verteidigung ist es notwendig, den Stand und das Ergebnis der Ermittlungen gegen Sie genau zu kennen. Nur auf dieser Grundlage ist ein Verfahren auf "Augenhöhe" möglich.

Sie sollten deshalb bis zur Auswertung der amtlichen Ermittlungsakte von ihrem in der Strafprozessordnung festgeschriebenen Schweigerecht Gebrauch machen. Die Einsicht in Ihre Akte erhalten Sie über den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt.

Sofern Sie es wünschen, fordern für Sie Ihre Akte an. Nach Erhalt derselben vereinbaren wir ein weiteres Gespräch, in welchem wir die eine ausführliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage geben und das weitere Vorgehen abstimmen.

Richtiges Verhalten bei einer Festnahme

Vergessen Sie bitte ausnahmsweise Ihre gute Kinderstube und beantworten Sie die Ihnen gestellten Fragen nicht ! Auch das Motto "Die Polizei, Dein Freund und Helfer"  gilt in diesem Moment nicht. Trotz möglicher Weise anderer Äußerungen der Ermittlungsbeamten gilt: Ihr Schweigen kann Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden.

Beschuldigte glauben immer wieder, ihre Situation dadurch verbessern können, zur Sache Angaben zu machen. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass der Beschuldigte  seine Situation eher nur schwieriger macht und für die Zukunft vernünftige Verteidigungsstrategien verbaut. Nur ausnahmsweise wird jemand gleich nach seiner Vernehmung freigelassen.

Verlangen Sie deshalb, mit einem Anwalt Ihrer Wahl verbunden zu werden und warten Sie dessen Erscheinen ab. Hiernach kann dann das weitere Vorgehen abgestimmt werden.

Richtiges Verhalten bei einer Durchsuchung

Durchsuchungen kommen meistens plötzlich und betreffen regelmäßig auch alle Lebensbereiche (Privaträume, Büro etc.).

Eine Durchsuchung ist grundsätzlich nur aufgrund richterlicher Anordnung zulässig. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, so z. B. bei Vorliegen eines Haftbefehls, bei Gefahr im Verzug oder bei Einwilligung des Beschuldigten.

Sollten Sie von einer Durchsuchung betroffen sein, beachten Sie folgende Maßregeln:

  1. Bewahren Sie einen kühlen Kopf!
  2. Führen Sie keine Gespräche mit den anwesenden Beamten oder dem Staatsanwalt!
  3. Rufen Sie Ihren Rechtsanwalt an!
  4. Stimmen Sie der Durchsuchung nicht zu!
  5. Widersprechen Sie ausdrücklich der Beschlagnahme von Unterlagen und Gegenständen! Verlangen Sie ein Sicherstellungsverzeichnis und stimmen Sie dieses vor einem etwaigen Abtransport ausdrücklich mit den Verfügungen im Durchsuchungsbefehl ab! Nur so wird vermieden, dass die Beamten auch Sachen mitnehmen, sie "sonst noch von Interesse sind".

Das Referat Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht wird von RA Steffen Tänzer betreut.
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