Als Wohnungseigentümer, Vermieter oder Mieter werden die meisten Menschen irgendwann einmal mit Problemen des Miet- oder WEG-Rechts konfrontiert, sei es, dass Sie als Mieter eine Kündigung Ihres Mietverhältnisses erhalten oder weil Sie als Vermieter ausstehende Mietzahlungen geltend machen wollen.
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren Vermieter, Mieter als auch Wohnungseigentümer außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Miet- und WEG-Rechts. Wir können dabei auch auf Erfahrungen aus der Aufsichtsratstätigkeit mehrerer Wohnungsbau- und Verwaltungsunternehmen zurückgreifen. So ist u.a. Frau RAin Schwarz seit über 10 Jahren Aufsichtsratsvorsitzende einer kommunalen Wohnungsbauunternehmens mit über 1.300 Wohnungen.
Unser Tätigkeitsfeld im Mietrecht umfasst:
Das Referat Miet- und WEG-Recht wird von RAin Anna Schwarz betreut.
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