Ehe- und familienrechtliche Angelegenheiten sind naturgemäß stets besonders belastend. Die Verfahren sind meist nicht nur emotional, sondern aufgrund der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig auch langwierig. Nicht selten sind die Betroffenen aufgrund dieser Besonderheiten nicht in der Lage, die Auseinandersetzung vollständig zu überblicken.
Damit die lange Dauer des Verfahrens nicht zu unnötigen Streitigkeiten führt, ist es wichtig, sämtliche Probleme fachlich kompetent, aber auch interessenbezogen zeitnah anzusprechen und einer Klärung zuzuführen. Nicht immer geht es allein um Scheidungen. Sind Kinder betroffen, sollte vermieden werden, dass diese, die ohnehin am meisten unter einer Trennung leiden, Teil der Streitigkeiten werden. Die Kinder sollen die Möglichkeit haben, mit beiden Elternteilen auch während und nach der Trennung der Partner Kontakt zu haben und nicht von einem Elternteil für „Rachezwecke“ missbraucht zu werden. Die Klärung des Sorgerechtes muss dabei ebenso professionell erfolgen wie die Ermittlung der Höhe des Unterhaltes oder das Problem des Umgangs.
Frau Rechtsanwältin Schwarz ist seit vielen Jahren im Familienrecht tätig. Neben der Zulassung als Rechtsanwalt führt sie den von der Rechtsanwaltskammer Sachsen verliehenen Titel "Fachanwältin für Familienrecht". Die Fachanwaltschaft ist Beleg für eine durch Erfahrung und Prüfungen nachgewiesene besondere Qualifikation.
Unser Tätigkeitsfeld im Familienrecht umfasst:
Wie überall spielen natürlich auch immer die anfallenden Kosten eine Rolle. Einen ersten Überblick können Sie sich mit dem Scheidungskostenrechner verschaffen. Allerdings kann auch dieser nicht eine umfassende Beratung ersetzen.
Das Referat Familienrecht wird von RAin Anna Schwarz betreut.
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