• "Durch Vertrauen Lösungen finden."

    Steffen Tänzer, Rechtsanwalt

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  • "Zuhören. Verstehen. Handeln."

    Anna Schwarz, Rechtsanwältin

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Arbeitsrecht

Wie eigentlich kein anderes Rechtsgebiet hat gerade das Arbeitsrecht in den vergangenen Jahrzehnten eine nahezu unüberschaubare Eigendynamik entwickelt. Unsere Kanzlei kann jedenfalls gerade in diesem Gebiet auf eine Vielzahl spektakulärer Verfahren in unserer Region zurück blicken. Egal, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind: Wir wollen Sie in jedem Verfahrensstadium vor Ärger und Rechtsnachteilen, die rasch sehr teuer werden können, schützen. 

Herr Rechtsanwalt Tänzer ist seit vielen Jahren im Arbeitsrecht tätig. Neben der Zulassung als Rechtsanwalt führt er den von der Rechtsanwaltskammer Sachsen verliehenen Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen AnwaltVerein (DAV) und im Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V und arbeitet aktiv im Fachkreis Arbeitsrecht beim Leipziger Anwaltsverband mit. 

Sollten Sie also zukünftig bei Abmahnungen, Kündigungen jeder Art, Zeugniserstellung und/ oder -bewertungen oder Verhandlungen mit dem Betriebsrat jemanden suchen oder wollen Sie eine möglichst hohe Abfindung erreichen, stehen wir Ihnen für ein erstes Gespräch gern zur Verfügung. Gern zeigen wir Ihnen denkbare juristische und tatsächliche Möglichkeiten auf und entwickeln mit Ihnen Strategien und Perspektiven. 

Natürlich vertritt unsere Kanzlei seit mehreren Jahren auch Betriebsräte gerichtlich und außergerichtlich und führt auf Wunsch entsprechende Inhouse-Schulungen durch.


Unser Tätigkeitsfeld im Arbeitsrecht umfasst:

Individualarbeitsrecht

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Beratung und gerichtliche Vertretung bei Kündigungsschutzverfahren und Änderungskündigungen sowie bei Versetzungen
  • Beratung bei Betriebsübergang und Outsourcing
  • Fertigung rechtssicherer Abmahnungen und Abwehr unberechtigter Abmahnungen
  • Strategieentwicklung zur Erlangung von Abfindungen unter Berücksichtigung der steuerlichen Behandlung
  • Beratung und gerichtliche Vertretung im Schwerbehindertenschutz, bei Befristung, Elternzeit und Mutterschutz sowie bei Problemen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) 
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Problemen der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeitnehmer) und der  Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Hilfe bei der Erstellung und Bewertung von Arbeitszeugnissen
  • Beratung und Vertretung im Urlaubsrecht
  • Beratung und Vertretung im Recht der Ausbildungsverhältnisse
  • Geltendmachung von Ansprüchen der Betriebliche Altersversorgung
  • Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen der Arbeitnehmer-/ Arbeitgeberhaftung

Kollektivarbeitsrecht 

  • Vertretung von Betriebsräten, insbesondere bei der Wahrung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats und bei Betriebsratsanhörungen
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Interessenausgleich und Sozialplänen
  • Vertretung in Beschlussverfahren
  • Beratung und Vertretung im Personalvertretungsrecht

 

Das Referat Arbeitsrecht wird von RA Steffen Tänzer betreut.
Sofortmail: Kontaktformular
Sofortruf: (034204) 14136

Kompetenzen

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