Nach einer im Jahr 2011 veröffentlichten Studie des Deutschen Institutes für Altersvorsorge sollen in Deutschland bis zum Jahr 2020 sage und schreibe 2,6 Billionen Euro - durchschnittlich 305.000 Euro pro Erbfall oder 153.000 Euro pro Erbe vererbt werden. Die Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, sei es vor oder nach dem Erbfall, verlangt nach Spezialkenntnissen im Erbrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten. Gleiches gilt für die Geltendmachung oder die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Neben allen von uns zu bearbeitenden Facetten des Erbrechts und den von Fall zu Fall angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht usw. kooperieren wir im Bedarfsfall mit anderen beratenden Berufen wie insbesondere Steuerberatern und Notaren.
Herr RA Tänzer ist seit vielen Jahren auch als Testamentsvollstrecker tätig.
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